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   BSG, 09.12.1965 - 4 RJ 231/61   

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BSG, 09.12.1965 - 4 RJ 231/61 (https://dejure.org/1965,6125)
BSG, Entscheidung vom 09.12.1965 - 4 RJ 231/61 (https://dejure.org/1965,6125)
BSG, Entscheidung vom 09. Dezember 1965 - 4 RJ 231/61 (https://dejure.org/1965,6125)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Nachentrichtungsrecht der Witwe - Tod des Versicherten vor 1957 - Selbständige Erwerbstätigkeit vor Vertreibung - Zeitweise Kriegsgefangenschaft

Papierfundstellen

  • BSGE 24, 146
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • BSG, 11.07.1991 - 12 RK 29/90

    Nachentrichtung freiwilliger Beiträge Vertriebener

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, liegt Selbständigkeit vor der Vertreibung grundsätzlich nur vor, wenn die im Vertreibungsgebiet ausgeübte selbständige Tätigkeit zeitlich bis an den Vertreibungstatbestand herangereicht hat (BSGE 24, 146, 148 = SozR Nr. 8 zu Art. 52 ArVNG; SozR Nr. 14 zu Art. 2 § 52 ArVNG).

    wenn diese Tätigkeit zeitlich nicht unmittelbar bis an die Vertreibung heranreicht, sondern eine Zeit der Kriegsgefangenschaft dazwischen liegt (BSGE 24, 146).

  • LSG Bayern, 26.06.2001 - L 5 RJ 532/97

    Streit über die Berechtigung des Klägers (aus Deutschland Vertriebener/ Musiker/

    Wie das Bundessozialgericht (BSG) wiederholt entschieden hat, liegt Selbständigkeit vor der Vertreibung grundsätzlich nur vor, wenn die im Vertreibungsgebiet ausgeübte selbständige Tätigkeit zeitlich bis an den Vertreibungstatbestand herangereicht hat (BSGE 24, 146, 148 = SozR Nr. 8 zu Art. 52 ArVNG; SozR Nr. 14 zu Art. 2 § 52 ArVNG).
  • BSG, 17.03.1981 - 12 RK 2/80

    Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Rentenversicherung - Annahme einer

    Zudem war die Verhinderung an der persönlichen Ausübung der Unternehmertätigkeit durch die Kriegsdienstleistung des Klägers bedingt und deshalb unschädlich, denn ein bereits vor der Vertreibung aus kriegsbedingten Gründen eingetretener Verlust der selbständigen Erwerbstätigkeit steht dem Zusammenhang mit der Vertreibung nicht entgegen (BSGE 24, 146, 148 = SozR Nr. 8 zu Art. 2 § 52 ArVNG; Urteil des erkennenden Senats vom 30. Juni 1971, SozR a.a.O. Nr. 14).
  • BSG, 29.03.1968 - 12 RJ 28/64

    Vertriebenenrente - Beitragsnachentrichtung - Nachentrichtungsfähige Zeiten -

    dieser Rechtsprechung des BSG entwickelten Grundsätze auf das vom Regelfall des @ 1418 EVO abweichende Nachentrichtungsrccht der Sondervorschrift des Art° 2 5 52 Abs, 1 ArVNG nicht ohne weiteres übertragene Das folgt schon aus der sozialpolitischen Zweckbestimmung dieser Vorschrift, wonach - wie ausgeführt - den Versicherungsträgern zusätzliche Funktionen (Schneider, DBV 1962, 75) - des Lastenausgleichs und der Vertriebenenfürgorge - zugewiesen werden, die sich ihrer Natur nach einer Einordnung in das System der Rentenversicherung weitgehend entziehen (BSG 24, 146, 149; 24, 194, 196 ; 21, 195, 195)" "Aber in ihrer versicherungsrechtlichen.
  • BSG, 24.09.1981 - 12 RK 48/80
    entschieden hat, bezweckt die Vorschrift des Art. 2 5 52 Abs. 1 Satz 2 ArVNG, früheren Selbständigen, die durch die Vertreibung ihre selbständige Existenz und die darin begründete Sicherung verloren haben, durch die Zulassung einer - bis 1924 zurückreichenden - Beitragsnachentrichtung den Aufbau einer ausreichenden neuen Versicherung zu ermöglichen (BSG Urteil vom 5. November 1961 - 1 RA 242/59 - SozR Nr. 2 zu Art. 2 5 52 ArVNG; Urteil vom 9. Dezember 1965 - 4 RJ 251/61 - BSGE 24, 146, 149).
  • BSG, 12.02.1975 - 12 RJ 298/74
    Art - wenn auch noch nicht vollberechtiger - Mitunernehmer" einem selbständigen Erwerbstätigen gleichzustellen sei° Das Urteil des BSGvom9, Dezember1965 (BSGE 24, 146 = SozR Nr. 8 zu Art. 2 $ 52 ArVNG} auf das sich das LSG hierzu beruft, vermag diese Ansicht nicht zu stützen.
  • BSG, 30.06.1971 - 11 RA 80/70
    sich dadurch eine neue Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu verschaffen" Dabei geht das Gesetz davon aus, daß der frühere Selbständige sein Gewerbe und die damit verknüpfte Alterssicherung gerade durch die umstürzenden Ereignisse der Vertreibung, Flucht oder Evakuierung eingebüßt hat° Nachträglich soll den früheren Selbständigen der Schutz der Rentenversicherung offenstehen, den sie bis zur Vertreibung usw wegen ihrer anderweitigen Sicherung nicht benötigt haben (BSG 15, 205, 204 SozR Nr" 2 zu Art. 2 $ 52 ArVNG; BSG 21, 195, 194 = SozR Nr" 4 zu Art° 2 @ 52 ArVNG; vgl° ferner SOZR Nr° }, Nr° 9 und Nr° 10 zu Art° 2 $ 52 ArVNG)" Der 4" Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in seinem Urteil vom 9" Dezember 1965 - 4 RJ 231/61 - (BSG 24, 146, 148 : SozR Nr" 8 zu Art; 2 @"52 ArVNG) ebenfalls ausgesprochen, daß die selbständige Erwerbstätigkeit zeitlich unmittelbar an die Vertreibung heranreichen mußte, dabei jedoch Zeiten vor der Vertreibung, in denen der - später - Versicherte aus kriegsbedingten Gründen wie Kriegsdienst, Kriegsgefangenschaft, feindliche Besetzung usw weder seine selbständige Erwerbstätigkeit fortsetzen noch eine unselbständige Beschäftigung aufnehmen konnte, unberücksichtigt bleiben müssen (vgl" Schreiben des BMA vom 20° Oktober 1961 - IVb 1-3634/61 - BAB1 1961, 838; Jantz/Zweng, Das neue Recht der Rentenversicherung der Arbeiter und Angestell- ten, Art" 2 © 52 ArVNG, Anm° I; Brackmann, 1° Auflage,.
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